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Leinenpflicht: Das solltest du wissen

Diese Regeln gelten während der Brut- und Setzzeit
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Was bedeutet Leinenpflicht?

Unter Leinenpflicht, Leinenzwang oder Anleinpflicht ist die Regel zu verstehen, dass Hundehalter/-innen an bestimmten Orten und/oder zu bestimmten Zeiten verpflichtet sind, ihre Vierbeiner beim Spazierengehen an der Leine zu führen. So sollen Menschen und Tiere geschützt werden. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr gelten oft schärfere Regelungen, um Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen.

Wir haben dazu mit Marie Hoffmann gesprochen: Sie ist Landwirtin und erklärt, weshalb die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit so wichtig ist. 

Hier erfährst du mehr darüber

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Leinenpflicht. Die Regelungen stellen jeweils die Bundesländer, aber auch die Städte und Gemeinden auf. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch das Ordnungsamt überwacht.

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Wo gilt eine Leinenpflicht für Hunde?

Wer mit seinem Hund draußen in der Natur unterwegs ist, sollte sich vor allem im Frühjahr zu den Bestimmungen während der Brut- und Setzzeit informieren. Vor allem

  • im Wald,
  • auf Feldwegen,
  • auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und
  • in Naturschutzgebieten

herrscht oftmals eine Anleinpflicht für Hunde.
 

In Stadtgebiet gilt ebenfalls an vielen Orten eine Leinenpflicht, darunter beispielsweise: 

  • Grünanlagen 
  • Liegewiesen in Parks
  • Fußgängerzonen
  • Wohnanlagen
  • Kinderspielplätze
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Sportanlagen oder Wassertretanlagen
  • auf Veranstaltungen

In innenliegenden Räumlichkeiten sehen die Bestimmungen auch oft eine Leinenpflicht vor, z. B.

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn oder
  • in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern.

Hundehalter/-innen sind hier gefragt, den freien Auslauf ihrer Hunde zu unterbinden. Darüber hinaus können die Regelungen vorsehen, dass Vierbeiner nicht nur anzuleinen sind, sondern auch einen Maulkorb tragen müssen. Eine solche Maulkorbpflicht gilt oft insbesondere für Listenhunde. Besitzer/-innen dieser Hunderassen sollten daher besonders genau schauen, welche Sonderregelungen gelten, um nicht unwissentlich eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und womöglich eine Geldbuße zahlen zu müssen.

Die meisten Städte und Gemeinden bieten Hundebesitzer/-innen jedoch ausgewiesene Freilaufflächen an, die sicher umzäunt sind, sodass die Fellnasen hier nicht an die Leine müssen. Auf diesen Hundewiesen können unsere Vierbeiner nach Herzenslust herumlaufen und miteinander toben.

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Ab wann gilt die Leinenpflicht?

Wann Hunde an der Leine zu führen sind, regeln die Bundesländer und Städte jeweils unterschiedlich. In manchen Bundesländern gilt ganzjährig eine allgemeine Leinenpflicht, in anderen insbesondere an bestimmten Orten oder aus Gründen des Tierschutzes zur Brut- und Setzzeit, deren Beginn und Ende jedoch auch individuell festgeschrieben ist.

Leinenpflicht für Hunde – wie lang darf die Leine sein?

Einige Bundesländer geben vor, wie lang die Leine maximal sein darf, z. B. 2 Meter. Für einige Gebiete sind dann lange Leinen wie Schleppleinen beispielsweise nicht gestattet. Oft sind dann nur Leinen gestattet, die es ermöglichen, dass die Hunde eng bei ihren Halter/-innen geführt werden.

Leinenpflicht – das gilt in den einzelnen Bundesländern

Für welche Hunde und wo die Leinenpflicht gilt, ist je Bundesland unterschiedlich. Die wichtigsten Bestimmungen findest du hier:

Leinenpflicht in Baden-Württemberg

Das Landeswaldgesetz (LwaldG) für Baden-Württemberg stuft folgendes Verhalten als ordnungswidrig ein: 

  • Hunde dürfen nicht nahe oder auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen oder bei Wassertretanlagen frei herumlaufen.
  • Es gibt keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde, doch im Wald dürfen Vierbeiner nur dann ohne Hundeleine laufen, wenn sie sicher zurückgerufen werden können und verlässlich unter der Kontrolle ihrer Frauchen und Herrchen stehen.
  • Die Städte und Gemeinden Baden-Württembergs können eigene Vorschriften erlassen, zu denen sich Hundebesitzer/-innen informieren sollten.